Update:
Meldung des rbb-Inforadio vom 15.04.2019: “Bohrfirma trägt Schuld am 32-Stunden-Blackout in Köpenick”
Plötzlich ging am 19. Februar 2019 nichts mehr. Die Zerstörung von gleich drei Starkstromkabeln durch Bauarbeiten auf der Salvador-Allende-Brücke sorgte für eine vollständige Unterbrechung in Köpenick und darüber hinaus und sorgte mit über 30 Stunden für den größten und längsten Stromausfall in Berlin seit Jahrzehnten.
Trotz dieser besonderen Situation gilt es zu allererst festzustellen: Die Bürgerinnen und Bürger haben sich vorbildlich verhalten, die Einsatz- und Rettungskräfte sowie der Katastrophenschutz haben herausragende Dienste geleistet und Rettungsdienste haben mit ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern unmittelbar Hilfsangebote und Anlaufstellen geschaffen. Auch die Behörden haben schnell reagiert und eine Hotline angeboten.
Dennoch: Ein solcher Blackout wirft auch die Frage auf, wie gut wir als Land und als Bezirk für solche Situationen und auch für einen Katastrophenfall gerüstet sind.
Für die Bürgerinnen und Bürger in Köpenick stellt sich mit dem Stromausfall im Februar auch die Frage nach der Haftung für den entstandenen Schaden und nach möglichen Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Stromanbieter und der Baufirma. Auch die berechtigte Frage, wie es überhaupt dazu kommen konnte, dass diese neuralgische Versorgung im Rahmen der Bauarbeiten an der Salvador-Allende-Brücke beschädigt wurde, beschäftigt die Menschen im Bezirk.
Mit diesem Fragen habe ich mich deshalb an die Stromnetz Berlin GmbH, welche in Berlin die Geschäfte der Vattenfall GmbH führt, gewandt. Die Antworten auf die zentralen Fragen möchte ich im Folgenden mit Ihnen teilen.
1. Welche Sicherungsmaßnahmen werden bei Bauarbeiten an bzw. in der Nähe von neuralgischen Stromleitungen getroffen um Unfälle wie den vom 19.02.2019 zu verhindern?
Stromnetz Berlin: Zur Vermeidung von Beschädigungen jeglicher kritischer Infrastruktur und damit auch der Stromleitungen haben Bauträger bzw. vor Ort tätige Bauunternehmen vor Beginn von Tiefbauarbeiten eine Leitungsauskunft bei den Versorgungsunternehmen einzuholen, um sich über die genaue Lage der Leitungen und technischen Anlagen zu informieren. Im vorliegenden Fall hatte Stromnetz Berlin keine Kenntnis über die geplante Bohrung, die zur Beschädigung unsere Kabel geführt hat.
2. Wie ist es zu erklären, dass Bauarbeiten in der Nähe der Stromleitung durchgeführt werden konnten, ohne das zuvor eine Trassenauskunft eingeholt wurde und inwieweit sieht sich hier die Stromnetz Berlin GmbH in der Pflicht proaktiv zu agieren und Baufirmen eigeninitiativ zu informieren?
Stromnetz Berlin:Die Verantwortung für das Einholen einer entsprechenden Leitungsauskunft liegt eindeutig bei den zuständigen Bauträgern bzw. vor Ort tätigen Bauunternehmen. Insbesondere aufgrund der unverhältnismäßig großen Gefahren, die durch eine Beschädigung von Strom-, Gas-, Wasser- oder Telefonleitungen hervorgerufen werden können, stellt der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung hierfür hohe Anforderungen an die Bauunternehmen. Neben der allgemeine Erkundigungspflicht gegenüber den zuständigen Versorgungsunternehmen, um sich Kenntnisse über den Verlauf der Leitungen zu verschaffen, sind seitens der Baufirmen geeignete Maßnahmen, wie bspw. Probebohrungen und Ausschachtungen von Hand, zu ergreifen, um Gewissheit über die Lage der im Boden befindlichen Leitungen zu erlangen.
Unabhängig von diesen Verpflichtungen auf Seiten der ausführenden Baufirmen hat sich Stromnetz Berlin frühzeitig für eine bessere Koordinierung im Rahmen der immer weiter zunehmenden Bautätigkeit in der Stadt engagiert. Hierfür wurde bereits 2006 die InfreSt gegründet (www.infrest.de), die ein zentrales Leitungsauskunftsportal betreibt. Damit haben Bauunternehmen, Planungs- und Architekturbüros und privaten Bauherren die Möglichkeit, mit einer Anfrage alle notwendigen Leitungsauskünfte und Genehmigungen für ihre Baumaßnahmen bei Leitungsnetzbetreibern einzuholen. Die Möglichkeit, sich jederzeit auch direkt an die Stromnetz Berlin mit einer Leitungsauskunftsanfrage zu wenden, besteht natürlich trotzdem (www.stromnetz.berlin/anschliessen/leitungsauskunft).
3. Wer kommt für entstandene Schäden bei Privatpersonen und Unternehmen über den pauschalen Schadensersatzanspruch von 20,00 Euro auf und wie und wo kann dieser geltend gemacht werden?
4. Ist die Stromnetz Berlin GmbH der Auffassung, dass eine pauschale Schadensersatzzahlung von 20,00 Euro den entstandenen Schaden bei den Kundinnen und Kunden angemessen regulieren kann?
Stromnetz Berlin:Grundsätzlich kommt bei entstandenen Schäden das Verursacherprinzip zum Tragen, wonach derjenige im Schadensfall haftet, der diesen zu verantworten hat. Insofern sind rechtlich begründete Schadensersatzforderungen (bspw. für verdorbene Lebensmittel oder Schäden an technischen Geräten) direkt beim Verursacher – hier der zuständigen Baufirma – geltend zu machen. Bei den von Stromnetz Berlin geleisteten 20 Euro handelt es sich explizit nicht um eine pauschale Schadenersatzzahlung für entstandene Sachschäden, sondern um eine freiwillige Kulanzzahlung im Rahmen unseres Kundenversprechens „Versorgungssicherheit“ für den technisch reibungslosen Betrieb des Berliner Netzes. Im vorliegenden Fall ist Stromnetz Berlin selbst Geschädigter der verursachenden Baufirma. Obwohl der Schaden durch Dritte verursacht und damit nicht durch Stromnetz Berlin zu vertreten ist, stehen wir zu unseren Zusagen, so dass unsere Kundinnen und Kunden auch in diesem sehr seltenen Ausnahmefall die Kulanzzahlung von 20 Euro geltend machen können.
5. Welche Verfahren greifen im Hinblick auf Schadensersatz bei Verdienst- und Umsatzausfälle in Unternehmen und Gewerben?
Stromnetz Berlin:Für die Bewertung der konkreten Schadenersatzansprüche dem Inhalt und der Höhe nach bedarf es einer rechtlichen Einzelfallprüfung gemäß §§ 823, 249 ff. BGB. Auch hier sind die Ansprüche seitens des Geschädigten gegenüber dem Verursacher zu stellen.
6. Wie und wo genau können Betroffene Ihren Schadensersatzanspruch aufgrund des Stromausfalls gegen über der Stromnetz Berlin GmbH geltend machen und ist es zutreffen, dass dies nur über das Internet möglich ist?
7. Welche Möglichkeiten stellt die Stromnetz Berlin GmbH im Hinblick auf Schadensersatzforderung jenen Betroffenen zur Verfügung, die keinen Zugang zum Internet haben?
8. Ist es möglich seine Schadensersatzforderung aufgrund des Stromausfalls postalisch an die Stromnetz Berlin GmbH zu richten und über welche Anschrift und mit welcher Dokumentvorlage / welchem Antrag kann dies geschehen? (Nennung der Quelle, des Bezugsortes für dieses Formular sowie Zusendung erbeten.)
Stromnetz Berlin:Wie bereits unter 4. erläutert, besteht aufgrund des Verursacherprinzips bei der vorliegenden Störung kein Schadenersatzanspruch gegenüber Stromnetz Berlin. Dieser muss gegenüber der zuständigen Baufirma geltend gemacht werden. Dennoch ist Stromnetz Berlin erfahrungsgemäß bei einer Versorgungsunterbrechung und dadurch entstandene Schäden die erste Anlaufstelle für betroffene Haushalte und Gewerbekunden. Dabei stehen unseren Kundinnen und Kunden alle üblichen Kommunikations- und Kontaktkanäle zur Verfügung, so dass diese sich online über unsere Webseite, per Mail, telefonisch, postalisch, per Fax sowie persönlich in unserem Kundenbüro in der Eichenstraße 3a an uns wenden können und wir jedes Kundenanliegen aufnehmen. Auch stehen wir bereits mit den Bürgerämtern in Treptow-Köpenick in Verbindung, um den Umgang mit den Anfragen der Bürgerinnen und Bürgern zu organisieren. Das für die Kulanzzahlung gültige Formular mit den für uns notwendigen Angaben findet sich unter www.stromnetz.berlin/formular-kundenversprechen.