Der Ausschuss für Kommunikationstechnologie und Datenschutz

Der Unterausschuss für Datenschutz, Informationsfreiheit und zur Umsetzung von Art. 13 Abs. 6 GG sowie § 25 Abs. 10 ASOG (aufgelöst am 4. Mai 2017) wurde am 4. Mai 2017 durch einen Beschluss des Plenums aufgelöst. Seine Aufgaben werden von dem neu eingesetzten Ausschuss für Kommunikationstechnologie und Datenschutz übernommen.

Im neugeschaffenen Ausschuss für Kommunikationstechnologie und Datenschutz bin ich Mitglied und stellvertretender Vorsitzender.

Zu den Unterlagen des Ausschusses für Kommunikationstechnologie und Datenschutz.

Der G13-Ausschuss

Unterausschuss für Datenschutz, Informationsfreiheit und zur Umsetzung von Art. 13 Abs. 6 GG sowie § 25 Abs. 10 ASOG

Von März 2015 bis zu seiner Auflösung am 4. Mai 2017 war ich Mitglied und Vorsitzender des neugeschaffenen Unterausschusses “G13”.

Namensgebend für den G13-Ausschuss ist Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes: “Die Wohnung ist unverletzlich”. Im Ausschuss werden all jene Themen behandelt, die sich auf diese Passage im Grundgesetz beziehen. Dies umfasst auch die Ausnahmen die im Rahmen einer entsprechenden Verfassungsänderung im Jahr 1998 definiert wurden. Sie regelt wann staatliche Stellen mit richterlicher Genehmigung zur Verfolgung schwerer Straftaten privaten Wohnraum überwachen dürfen.

Neben der sogenannten “aktustischen Wohnraumüberwachung” sollen im neugeschaffenen G13-Ausschuss außerdem Kontrollmöglichkeiten staatlicher Behörden im Bezug auf das Internet kritisch diskutiert werden.

Siehe hierzu auch:
“Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU zur Einsetzung eines Ausschusses zur Umsetzung von Artikel 13 Abs. 6 GG und § 25 Abs. 10 ASOG”

 

Jahresbericht der Berliner Beauftragten für Datenschutz undInformationsfreiheit:

 
 
Zu den Unterlagen des Unterausschusses für Datenschutz, Informationsfreiheit und zur Umsetzung von Art. 13 Abs. 6 GG sowie § 25 Abs. 10 ASOG.