Die G10-Kommission

G10-Kommission zur Umsetzung von Artikel 10 GG

Namensgebend für die G10-Kommission ist Artikel 10 des Grundgesetzes: “Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich”.
Im der Kommission werden all jene Themen behandelt, die sich auf diese Passage im Grundgesetz beziehen. Dies umfasst auch die Ausnahmen welche das Gesetz genau definiert.