Der Verfassungsschutzausschuss

Ausschuss für Verfassungsschutz
Die parlamentarische Kontrolle durch den Ausschuss für Verfassungsschutz ist im Verfassungsschutzgesetz Berlin (§ 33) festgeschrieben.

Der Senat hat den Ausschuss umfassend über die allgemeine Tätigkeit der Verfassungsschutzbehörde (Senatsverwaltung für Inneres) und über Vorgänge von besonderer Bedeutung zu unterrichten. Dabei geht es insbesondere um Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand und die Sicherheit des Bundes und der Länder.

Der Verfassungsschutz Berlin hat die Aufgabe, Informationen über politischen Extremismus und Spionage zu sammeln, zu analysieren und diese an politische Entscheidungsträger und die Öffentlichkeit weiterzugeben. Dieser Dreiklang von Informationsbeschaffung, Informationsbearbeitung und Informationsweitergabe bestimmt die Arbeit des Verfassungsschutzes.

 

Zu den Unterlagen des Verfassungsschutzausschusses.

 

Verfassungsschutzbericht:

2016


2015