Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat in seiner 13. Sitzung der 18. Wahlperiode am 6. Juli 2017 einen Untersuchungsausschuss gemäß Art. 48 der Verfassung von Berlin eingesetzt. Der 1. Untersuchungsausschuss der 18. Wahlperiode soll das Ermittlungsvorgehen im Zusammenhang mit dem Terroranschlag am Breitscheidplatz am 19. Dezember 2016 untersuchen.
Der Untersuchungsauftrag im Einzelnen kann dem Einsetzungsbeschluss entnommen werden. Der Untersuchungsausschuss ist am 14. Juli 2017 zu seiner konstituierenden Sitzung zusammengekommen. Das Ergebnis seiner Untersuchungen wird der Ausschuss dem Plenum des Abgeordnetenhauses in Form eines Berichts vorlegen.